Wenn Sie Verhandlungen zu führen haben, deren Ziel eine gemeinsame Zukunft mit Ihrem Verhandlungspartner ist, wie zum Beispiel bei Verhandlungen von Gesellschaftsverträgen, können Sie KONFLIKTFREIRAUM mit der Verhandlungsführung beauftragen.
KONFLIKTFREIRAUM als Ihr Verhandlungsführer vertritt dabei zwar Ihre Interessen als eine Partei des zu verhandelnden Vertrages, berücksichtigt jedoch gleichzeitig, dass Sie mit Ihrem zukünftigen Geschäftspartner schon gemeinsam angelegte Interessen haben. Gerade diese gemeinsamen Interessen dürfen nicht von Anfang an übergangen werden, um eine gemeinsame Zukunft ermöglichen zu können.
Verhandlungen dieser Art sind nicht rein kompetitiv, wie beispielsweise Kaufpreisverhandlungen im Rahmen eines einmaligen Kaufgeschäfts, die ausschließlich wirtschaftliche Interessen der Verhandlungspartner zu berücksichtigen haben. Sondern es sind Verhandlungen, die KONFLIKTFREIRAUM für Sie im kooperativen Verhandlungsstil führt.
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