Geregelt werden in dieser Verhandlungsordnung insbesondere die Art und Weise des Umgangs der Konfliktpartner während des Mediationsverfahrens sowie die Verpflichtung zur Offenlegung von Information und die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung aller Fakten, die im Mediationsverfahren von den Konfliktpartnern preisgegeben und ausgetauscht werden.
Dann beginnt die eigentliche Durchführung: Es werden alle, dem Konflikt zugrunde liegenden Fakten von den Parteien offengelegt; wobei die Konfliktpartner sich erschöpfend der anderen Seite erklären und ehrlich über ihre Motivationen, Emotionen und Interessen sprechen. Die Konfliktpartner erarbeiten gemeinsam mit Hilfe des Mediators verschiedene individuelle Lösungsoptionen.
Beendet wird das Mediationsverfahren mit der gemeinsamen Entscheidung der Konfliktpartner für eine der von ihnen zuvor erarbeiteten Lösungsoptionen. Der Schlusspunkt jedes erfolgreichen Mediationsverfahrens ist der Abschluss einer Mediationsvereinbarung. Diese wird von einem Rechtsanwalt als verbindliche privatschriftliche Vereinbarung ausgearbeitet und ist von den Konfliktpartnern zu unterzeichnen. In dieser Vereinbarung wird auch geklärt, wie die Umsetzung der von den Konfliktpartnern gefundenen Lösung zu erfolgen hat.
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